Die Leistungen der Gesundheits- und Pflegeberufe nehmen im Gesundheits- und Sozialwesen einen hohen Stellenwert ein. Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass sie in den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens von den Mitarbeitenden der Gesundheits- und Pflegeberufe nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen behandelt, betreut und gepflegt werden.
Die Ausbildungen der verschiedenen nichtärztlichen Gesundheits- und Pflegeberufe wiederum ist in Berufs- und Ausbildungsgesetzen und in den zugehörigen Verordnungen genau geregelt.
Die Abteilung Gesundheit führt im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfungen jener nichtärztlichen Gesundheitsberufe in ihrem gesetzlichen Zuständigkeitsbereich in folgenden Einrichtungen den Prüfungsvorsitz:
-
14 Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, in denen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten sowie Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten (davon eine Gesundheits- und Krankenpflegeschule, in der noch bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsfrist diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger) ausgebildet werden;
-
12 weitere Ausbildungseinrichtungen an denen Pflegeassistenzlehrgänge abgehalten werden;
-
8 Ausbildungsstandorte, an denen setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz angeboten werden;
-
10 Schulstandorte für medizinische Assistenzberufe;
-
2 Ausbildungseinrichtungen für Medizinische Masseurinnen und Masseure sowie Heilmasseurinnen und Heilmasseure;
Zudem ist sie ein stimmberechtigtes Mitglied der Prüfungskommission an drei Ausbildungsstandorten für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
Durch den einheitlichen Ablauf der Prüfungen werden vergleichbare Anforderungen gewährleistet und ein Beitrag für ein hohes Ausbildungsniveau geleistet.