Sanitäre Aufsicht, was ist das?

Ziel der Überprüfungen von Krankenanstalten ist die Weiterentwicklung von Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung in den Krankenanstalten. Für den Patienten soll eine Risiko- und Fehlerminimierung bei den Krankenhausaufenthalten erreicht werden.

Die Krankenanstalten, als Teil des Gesundheitssystems, müssen aufgrund eines gesetzlichen Auftrags regelmäßig überprüft werden. Sanitäre Aufsicht ist eine behördliche Aufgabe der Bezirksverwaltungsbehörden und umfasst die Überprüfung von Krankenanstalten in allen Bereichen, die Auswirkungen auf die Betreuung der Patienten haben können. So unterliegt dieser umfassenden Überwachung nicht nur die personelle Ausstattung der Krankenanstalt, sondern auch die Krankenhaushygiene, die Qualitätssicherung, die Dokumentation, die Pflege, die Patientenrechte und vieles mehr.

Die Sanitäre Aufsicht in Oberösterreich wird im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörden und der Magistrate Steyr und Wels von einer zentralen Prüfgruppe durchgeführt. Mit dem Magistrat Linz wurde im Herbst 2002 vereinbart, zukünftig die zu überprüfenden Themenbereiche abzugleichen. Darüber hinaus führt der Magistrat Linz die Prüftätigkeiten weiterhin selbständig durch. Durch diese Zentralisierung sind fachlich ausgezeichnete, unabhängige, unbefangene Überprüfungen, die im Rotationssystem durchgeführt werden, gewährleistet. Dies entspricht den Vorgaben eines modernen Inspektionssystems.

Durch regelmäßige Kontrollen sollen Problembereiche in Oberösterreichs Krankenanstalten erkannt werden und andererseits gut funktionierende Prozesse allgemein etabliert werden.
Die regelmäßigen Kontrollen tragen aber auch wesentlich dazu bei, die Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung in den Krankenanstalten voranzutreiben. Dadurch soll es möglich sein, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach Betreuung und Behandlung nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gewährleisten.

Auswirkungen der Prüftätigkeit

  • Aufbau einer positiven Zusammenarbeit mit Krankenanstalten
  • Steigerung des Qualitätsbewusstseins in Krankenanstalten
  • Beitrag zur Sicherstellung der erforderlichen personellen und strukturellen Ausstattung der Krankenanstalten
  • Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten
  • Vergleich von Hygienestandards Oberösterreich weit
  • Beitrag zur Beseitigung von organisatorischen oder strukturellen Gefahrenpotenzialen für den Patienten

Arten der Prüftätigkeit

  • geplante Überprüfungen
  • Überprüfungen im Anlassfall
  • Rückmeldungen an die überprüften Krankenanstalten und Rechtsträger
  • Beratung
  • Mitarbeit in Fachgremien

 

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