Die Lebensmittelaufsichtsorgane des Amtes der Oö. Landesregierung sind laufend unterwegs, um ihre Interessen als Verbraucher zu schützen (für Sie als Konsumenten eine bestmögliche Lebensmittelqualität sicherzustellen).
Welche Waren werden überprüft?
- Lebensmittel (Pflanzliche- und tierische Lebensmittel, aber auch Nahrungsergänzungsmittel oder Zusatzstoffe,...)
- Lebensmittelkontaktmaterialien (Werkzeuge, Geschirr, Besteck, Verpackungsmaterial,...)
- Spielwaren
- Kosmetische Mittel (Cremen, Lotionen, Kosmetik,...)
Welche Betriebe werden kontrolliert?
- Herstellerbetriebe (Fleischer, Bäcker, Konditoreien, Molkereien, Fischbetriebe, ...)
- Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, ....)
- Gastronomie (Gasthäuser, Würstelstände, ...)
- Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, sowie Lebensmittellagern
- Hersteller und Vertreiber von kosmetischen Mitteln, Spielwaren, Geschirren und Geräten
- Landwirtschaftliche Produzenten
- Bauern- und Wochenmärkte
- Messen, Zelt- und Sommerfeste
Was wird in den Betrieben überprüft?
- Baulicher Zustand der Betriebe (Anordnung, Größe und Ausstattung der Räume, ...)
- Gerätezustand (Verwendbarkeit, Wartung, ...)
- Warenzustand (sensorische Qualität, ...), Kennzeichnung (Zutaten, biologisch, ...) und Umgang mit den Waren
- Eigenkontrollsystem des Betriebes inklusive Reinigungsplan, kritische Lenkungspunkte, Untersuchungszeugnisse, Rückverfolgbarkeit, ...
- Vorsorgemaßnahme gegen Schädlinge
- Personalschulung (Ausbildung, ...)
- Personalhygiene (saubere Kleidung, keine offenen Wunden, Rauchverbot, ...)
- Reinigung und Desinfektion
- Kennzeichnung der Waren
- Trinkwasserversorgung
Im Verdachtsfall und für bestimmte Monitorings werden in den Betrieben Warenproben entnommen und zur Untersuchung und Begutachtung an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH weitergeleitet.