Nur ein langfristiges Monitoring führt zu entsprechenden Ergebnissen, welche wiederum essentielle Daten zum Zustand der oberösterreichischen Fischotterpopulation liefern können. Bestandteil der Oö. Fischotter-Verordnung sind ebenso regelmäßige begleitende Monitoringmaßnahmen.
regelmäßig | Überprüfung der Veränderung der Verbreitung durch Brückenmonitoring (an rd. 200 Brückenstandorten in Oberösterreich) |
3 Jahre | bei Bedarf ergänzende genetische Untersuchung an einzelnen Gewässerstrecken |
6 Jahre |
Wiederholung der Vollerhebung aus dem Jahr 2021 (genetische Untersuchung und Brückenkartierung) |
Formular
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Abgabeinformation (LWLD-LFW/E-89)
zur Abgabe für das Biologiezentrum
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