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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Radinger Moorwiesen" als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 16. Juli 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Radinger Moorwiesen" in der Gemeinde Roßleithen als Naturschutzgebiet festgestellt werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 16. Juli 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen zur Ausgestaltung des Oö. Jagdgesetzes 2024 erlassen werden (Oö. Jagdverordnung 2024 - Oö. JVO 2024)
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Begutachtungsfrist: 26. Juni 2024
- Erläuterungen .
- Anlage 1 - Geschäftsordnung .
- Anlage 2 - Muster Niederschrift .
- Anlage 3 - Muster Jagdkarte .
- Anlage 4 - Muster Jagdgastkarte .
- Anlage 5 - Jagderlaubnisschein .
- Anlage 6 - Jagdprüfungszeugnis .
- Anlage 7 - Muster Zeugnis Jagdhüterprüfung .
- Anlage 8 - Muster Zeugnis Berufsjäger .
- Anlage 9 - Muster Dienstausweis .
- Anlage 10 - Muster Jagdschutzabzeichen .
- Anlage 11 - Schonzeiten .
- Anlage 12 - Muster Niederschrift Schlichtungsverhandlung .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der nähere Vorschriften über den Abschussplan erlassen werden (Oö. Abschussplanverordnung 2024 - Oö. APVO 2024)
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Begutachtungsfrist: 26. Juni 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung über den Musterjagdpachtvertrag
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Begutachtungsfrist: 26. Juni 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einteilung der Fischereireviere in Oberösterreich (Oö. Fischereireviere-Verordnung)
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Begutachtungsfrist: 26. Juni 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Mooswiesen am Irrsee" als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 8. April 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Irrsee-Moore" in den Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Tiefgraben und Zell am Moos als Naturschutzgebiet festgestellt werden
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Begutachtungsfrist: 1. April 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der "Almsee und seine Umgebung" in der Gemeinde Grünau im Almtal als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 25. März 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Gebiete "Untere Traun sowie Unteres Traun- und Almtal" als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für das Gebiet "Unteres Traun- und Almtal" erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 1. März 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Fischlhamerau" als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 1. März 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Schluchtwälder der Steyr- und Ennstaler Voralpen" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 18. Jänner 2024
- Erläuterungen .
- Plan - Anlage 1 .
- Plan - Anlage 2/1 .
- Plan - Anlage 2/2 .
- Plan - Anlage 2/3 .
- Plan - Anlage 2/4 .
- Plan - Anlage 2/5 .
- Plan - Anlage 2/6 .
- Plan - Anlage 2/7 .
- Plan - Anlage 2/8 .
- Plan - Anlage 2/9 .
- Plan - Anlage 2/10 .
- Plan - Anlage 2/11 .
- Plan - Anlage 2/12 .
- Plan - Anlage 2/13 .
- Plan - Anlage 2/14 .
- Plan - Anlage 2/15 .
- Plan - Anlage 2/16 .
- Plan - Anlage 2/17 .
- Plan - Anlage 2/18 .
- Plan - Anlage 2/19 .
- Plan - Anlage 2/20 .
- Plan - Anlage 2/21 .
- Plan - Anlage 2/22 .
- Plan - Anlage 2/23 .
- Plan - Anlage 2/24 .
- Plan - Anlage 2/25 .
- Plan - Anlage 2/26 .
- Plan - Anlage 2/27 .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Kalksteinmauer und Orchideenwiese Laussa" als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
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Begutachtungsfrist: 3. Jänner 2024
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Orchideenwiese im Pechgraben" in der Gemeinde Laussa als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 3. Jänner 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Kalksteinmauer Laussa" in der Gemeinde Laussa als Naturschutzgebiet festgestellt wird
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Begutachtungsfrist: 3. Jänner 2024
- Erläuterungen .
- Plan .
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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung • 4021 Linz, Landhausplatz 1 • Telefon (+43 732) 77 20-0 • E-Mail post@ooe.gv.at