Letale Entnahmen sind auf die örtlichen Bestände (Gesamtpopulation) abzustimmen, damit die Population der genannten Federwildarten trotz der vorübergehenden Ausnahme von der Schonzeit ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilt.
Entnahmekontingent Auerwild
Quelle: Ebner - Land OÖ
Entnahmezeitraum von 1. Mai bis 31. Mai 2027
Für das Auerwild wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 1 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer nach dem Stand der Wissenschaft die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 1 – Entnahmekontingent Auerwild der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Im Bundesland Oberösterreich werden zur Beurteilung der Bestandsentwicklung seit Jahren Bestandszahlen aus den oberösterreichischen Bezirken Gmunden, Kirchdorf, Steyr-Land und Vöcklabruck seitens der Jagdausübungsberechtigten erhoben. Ein Vergleich dieser Jahre zeigt, dass die Bestände in Oberösterreich günstig und weitgehend stabil sind.
Anlage 1 – Entnahmekontingent Auerwild
Als Berechnungsgrundlage für das jeweilige Hahnenkontingent dienen die Bestandszählungen.
Das Berechnungsmodell Auerwild entspricht jenem, das auf Grundlage des Gutachtens zur Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten von Wildauer/ Schreiber/Reimoser betreffend die EU-Vogelschutzrichtlinie - Auerhuhn (Tetrao urogallus) und Birkhuhn (Tetrao tetrix), entwickelt wurde. Nach diesem Modell werden die Entnahmezahlen auf Grundlage der Geschlechterverhältnisse, der Gelegeverluste, der Gelegegröße und der Sterblichkeitsraten errechnet.
Auf Basis der gemeldeten Zahlen und unter Anwendung des Berechnungsmodells ergibt sich sodann das in der Anlage abgebildete Hahnenkontingent.
Entnahmekontingent Birkwild
Quelle: Eber - Land OÖ
Entnahmezeitraum von 1. Mai bis 31. Mai 2026
Für das Birkwild wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 1 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer nach dem Stand der Wissenschaft die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 2 – Entnahmekontingent Birkwild der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Im Bundesland Oberösterreich werden zur Beurteilung der Bestandsentwicklung seit Jahren Bestandszahlen aus den oberösterreichischen Bezirken Gmunden, Kirchdorf, Steyr-Land und Vöcklabruck seitens der Jagdausübungsberechtigten erhoben. Ein Vergleich dieser Jahre zeigt, dass die Bestände in Oberösterreich günstig und weitgehend stabil sind.
Anlage 2 – Entnahmekontingent Birkwild
Als Berechnungsgrundlage für das jeweilige Hahnenkontingent dienen die Bestandszählungen.
Das Berechnungsmodell Birkwild entspricht jenem, das auf Grundlage des Gutachtens zur Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten von Wildauer/ Schreiber/Reimoser betreffend die EU-Vogelschutzrichtlinie - Auerhuhn (Tetrao urogallus) und Birkhuhn (Tetrao tetrix), entwickelt wurde. Nach diesem Modell werden die Entnahmezahlen auf Grundlage der Geschlechterverhältnisse, der Gelegeverluste, der Gelegegröße und der Sterblichkeitsraten errechnet.
Auf Basis der gemeldeten Zahlen und unter Anwendung des Berechnungsmodells ergibt sich sodann das in der Anlage abgebildete Hahnenkontingent.
Entnahmekontingent Graugans
Quelle: Ebner - Land OÖ
Entnahmezeitraum von 1. März bis 31. Juli 2025
Für Graugans wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 3 – Entnahmekontingent Graugans der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Im Bundesland Oberösterreich werden zur Beurteilung der Bestandsentwicklung von Graugänsen, Höckerschwänen, Graureihern und Ringeltauben seit Jahren Bestandszählungen vorgenommen. Ein Vergleich dieser Jahre zeigt, dass die Bestände in Oberösterreich günstig und weitgehend stabil sind.
Anlage 3 – Entnahmekontingent Graugans
Als Berechnungsgrundlage für das Entnahmekontingent dienen die Bestandszählungen.
Das Berechnungsmodell Graugans ist angelehnt an das Berechnungsmodell zum Auerhahn und Birkhahn, welches auf Grundlage des Gutachtens zur Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten von Wildauer/ Schreiber/Reimoser betreffend der EU Vogelschutzrichtlinie - Auerhuhn (Tetrao urogallus) und Birkhuhn (Tetrao tetrix), entwickelt wurde. Nach diesem Modell werden die Entnahmezahlen auf Basis der Gelegeverluste, der Gelegegröße und der Sterblichkeitsraten errechnet.
Auf Basis der Bestandszahlen und unter Anwendung des Berechnungsmodells ergibt sich sodann das in der Anlage abgebildete Entnahmekontingent. Das Kontingent zu Graugans wird auf die Brutregionen verteilt.
Entnahmekontingent Höckerschwan
Quelle: Ebner - Land OÖ
Entnahmezeitraum von 1. März bis 31. Oktober
(1. September bis 31. Oktober nur Höckerschwäne mit grau bis graubraunem Gefieder)
Für Höckerschwan, Graureiher und Ringeltaube wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 4 – Entnahmekontingent Höckerschwan der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Im Bundesland Oberösterreich werden zur Beurteilung der Bestandsentwicklung von Graugänsen, Höckerschwänen, Graureihern und Ringeltauben seit Jahren Bestandszählungen vorgenommen. Ein Vergleich dieser Jahre zeigt, dass die Bestände in Oberösterreich günstig und weitgehend stabil sind.
Anlage 4 – Entnahmekontingent Höckerschwan
Als Berechnungsgrundlage für das Entnahmekontingent dienen die Bestandszählungen.
Das Berechnungsmodell Höckerschwan ist angelehnt an das Berechnungsmodell zum Auerhahn und Birkhahn, welches auf Grundlage des Gutachtens zur Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten von Wildauer/ Schreiber/Reimoser betreffend der EU Vogelschutzrichtlinie - Auerhuhn (Tetrao urogallus) und Birkhuhn (Tetrao tetrix), entwickelt wurde. Nach diesem Modell werden die Entnahmezahlen auf Basis der Gelegeverluste, der Gelegegröße und der Sterblichkeitsraten errechnet.
Auf Basis der Bestandszahlen und unter Anwendung des Berechnungsmodells ergibt sich sodann das in der Anlage abgebildete Entnahmekontingent. Das Kontingent zum Höckerschwan wird auf die Brutregionen verteilt.
Entnahmekontingent Graureiher
Quelle: Ebner - Land OÖ
Entnahmezeitraum von 16. August bis 31. Jänner 2025
Gewässerstrecken mit besonderer ökologischer Funktion
Kontingent A: 30 %
Quelle: Ebner - Land OÖ
Teichanlagen
Kontingent B: 70 %
Für Graureiher und Ringeltaube wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 5 – Entnahmekontingent Graureiher der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Im Bundesland Oberösterreich werden zur Beurteilung der Bestandsentwicklung von Graureihern seit Jahren Bestandszählungen vorgenommen. Ein Vergleich dieser Jahre zeigt, dass die Bestände in Oberösterreich günstig und weitgehend stabil sind.
Anlage 5 – Entnahmekontingent Graureiher
Als Berechnungsgrundlage für das Entnahmekontingent dienen die Bestandszählungen.
Das Berechnungsmodell Graureiher ist angelehnt an das Berechnungsmodell zum Auerhahn und Birkhahn, welches auf Grundlage des Gutachtens zur Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten von Wildauer/ Schreiber/Reimoser betreffend der EU Vogelschutzrichtlinie - Auerhuhn (Tetrao urogallus) und Birkhuhn (Tetrao tetrix), entwickelt wurde. Nach diesem Modell werden die Entnahmezahlen auf Basis der Gelegeverluste, der Gelegegröße und der Sterblichkeitsraten errechnet.
Auf Basis der Bestandszahlen und unter Anwendung des Berechnungsmodells ergibt sich sodann das in der Anlage abgebildete Entnahmekontingent. Das Kontingent zum Graureiher wird auf die Brutregionen verteilt.
Entnahmekontingent Ringeltaube
Quelle: Ebner - Land OÖ
Entnahmezeitraum von 1. April bis 31. August 2025
Anlage 6 – Entnahmekontingent Ringeltaube
Als Berechnungsgrundlage für das Entnahmekontingent dienen die Bestandszählungen.
Das Berechnungsmodell Ringeltaube ist angelehnt an das Berechnungsmodell zum Auerhahn und Birkhahn, welches auf Grundlage des Gutachtens zur Anwendung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten von Wildauer/ Schreiber/Reimoser betreffend der EU Vogelschutzrichtlinie - Auerhuhn (Tetrao urogallus) und Birkhuhn (Tetrao tetrix), entwickelt wurde. Nach diesem Modell werden die Entnahmezahlen auf Basis der Gelegeverluste, der Gelegegröße und der Sterblichkeitsraten errechnet.
Auf Basis der Bestandszahlen und unter Anwendung des Berechnungsmodells ergibt sich sodann das in der Anlage abgebildete Entnahmekontingent. Das Kontingent zu Ringeltauben wird auf die Bezirke gemäß der sich dort befindlichen Soja- und Maisanbauflächen verteilt.