Federwild-Management

Die Oö. Federwildmanagementverordnung sieht eine vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für bestimmte Federwildarten vor, die entweder einer ganzjährigen oder einer zeitlich begrenzten Schonzeit unterliegen. Von den Regelungen werden die Federwildarten Auerwild (Tetrao urogallus), Birkwild (Lyrurus tetrix), Graugans (Anser anser), Graureiher (Ardea cinerea), Höckerschwan (Cygnus olor) und Ringeltaube (Columba palumbus) erfasst.

Das Federwild-Management zielt einerseits auf die Beibehaltung eines günstigen Erhaltungszustands und andererseits auf ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben mit der Bevölkerung und betroffenen Interessengruppen ab. In der vom Menschen geprägten und genutzten Landschaft Oberösterreichs bedarf es eines Ausgleichs zwischen Populationsentwicklung und Konfliktbewältigung. Das Federwildmanagement hat neben der Auswahl und Durchführung von effizienten Maßnahmen auch laufende Kontrollen (Monitoring) zu umfassen. Nur so kann sichergestellt werden, ob bzw. dass die gesetzten Maßnahmen die angestrebten Ziele auch tatsächlich herbeiführen und den unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften entsprochen wird.

Rechtsgrundlagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: