In Oberösterreich gibt es zahlreiche Betriebe, welche Fleisch oder Fleischwaren in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft exportieren. Diese müssen die speziellen Bedingungen des jeweiligen Landes erfüllen, wobei dies durch die Amtstierärzte auf den Exportzertifikaten für die einzelnen Sendungen zu bestätigen ist.
Die Abwicklung der speziellen Überwachung sowohl der Betriebe als auch der einzelnen Warensendungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, welche sich aus § 51 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ergibt.
Das Spektrum der Exportländer reicht von Russland über Korea, Japan, Mittlerer Orient bis Kanada und diverse andere Länder.
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