- Zulassen von Wildtiervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
- Sicherung und Entwicklung der Durchgängigkeit der Raumeinheit für Wildtiere.
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Sicherung und Entwicklung eines guten hydromorphologischen Zustandes aller Gewässer.
- Sicherung und Entwicklung strukturreicher gehölzfreier Uferzonen.
- Sicherung oder gegebenenfalls Entwicklung der Wasserqualität aller in der Raumeinheit vorhandenen Gewässer.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen.
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung.