Sicherung und Entwicklung eines guten hydromorphologischen Zustandes aller Gewässer

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Bis auf wenige Ausnahmen sind sämtliche größeren Fließgewässer der Raumeinheit ökomorphologisch verändert. Längsverbauungen reduzieren die funktionelle Verzahnung des Wasserkörpers mit den Ufern. Querbauwerke verändern das Abflussregime, sie wirken damit stark sohlverändernd durch Veränderung des Geschiebetriebes und unterbinden Wanderwege von Wasserorganismen.
Neben der naturschutzfachlichen Bedeutung der Fließgewässer als Lebensraum einer spezifischen Biozönose kommt den Fließgewässern besonders hohe Bedeutung im Landschaftsbild zu.
Grundsätzlich haben Fließgewässer ein hohes Potenzial zur Bildung hochwertiger Lebensräume; Voraussetzung ist das Zulassen einer naturnahen Gewässerdynamik und naturnaher Gewässerstrukturen. Auf Grund regulierender Maßnahmen sind naturnahe Abschnitte vor allem an größeren Fließgewässern in den letzten Jahrzehnten weithin verschwunden. Der Wiederherstellung eines ökologisch guten Zustandes solcher Gewässer - für die es keine "Ersatzlebensräume" gibt - kommt daher besondere Bedeutung zu.

 

Gefährdung

Technische Verbauung von Gewässern (z.B. im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen und dem Bau von Wasserkraftwerken)

 

Wege zum Ziel

Bewahrung gegenwärtig noch vorhandener guter ökomorphologischer Ausstattung von Fließgewässern
Konsequente Umsetzung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen (Wasserrechtsgesetz, EU-Wasserrahmenrichtlinie)
Sensibilisierung für ökologische Erfordernisse im Zuge von Planungsvorhaben und Bewilligungsverfahren
Umsetzung des Gewässerbetreuungskonzeptes
Querbauwerke sollen durch die Errichtung von Rampen bzw. Organismenwanderhilfen durchgängig gemacht werden
Freihalten der Hochwasserabflussbereiche

 

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