Programm nach § 9a Abs. 6 IG-L zur Verringerung der Belastung von Stickstoffdioxid in Linz 2019 (aufbauend auf dem Programm des Jahres 2011)
Das Land Oberösterreich hat zur Erreichung der Ziele des Immissionsschutzgesetzes - Luft (IG-L) aufbauend auf dem Programm des Jahres 2011 ein Programm erstellt, das die laufenden bzw. geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Belastung von Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Das Programm betrifft die Stadt Linz. Der Entwurf war von 12. November 2018 bis 7. Jänner 2019 in Begutachtung. Die eingelangten Stellungnahmen sind in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Der finalisierte Text dieses Programms wurde in der Regierungssitzung am 8. Juli 2019 beschlossen und wird gemäß § 9a Abs. 8 Immissionschutzgesetz-Luft auf der Homepage des Landes kundgemacht. Die Kundmachung erfolgte am 9. Juli 2019.
Zum Download
- Programm nach § 9a Abs. 6 IG-L zur Verringerung der Belastung von Stickstoffdioxid in Linz 2019 (aufbauend auf dem Programm des Jahres 2011) .
- Sanierungsgebiet .
- Mindestemissionsstandards für Taxis im Sanierungsgebiet für Stickstoffdioxid in Linz.
- Eingelangte Stellungnahmen, die zur Veröffentlichung freigegeben wurden.
Programm nach § 9a Immissionsgesetz-Luft zur Verringerung der Belastung mit den Schadstoffen Feinstaub und Stickstoffdioxid (2011)
Das Land Oberösterreich hat zur Erreichung der Ziele des Immissionschutzgesetzes-Luft (IG-L) ein Programm erstellt, das die laufenden bzw. geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Belastung an Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Das Programm betrifft den oberösterreichischen Zentralraum, insbesondere die Städte Linz und Wels. Der Entwurf war von 20. Dezember 2010 bis 11. Februar 2011 in Begutachtung. Die eingelangten Stellungnahmen sind in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Der finalisierte Text dieses Programms wird gemäß § 9a Abs. 8 Immissionschutzgesetz-Luft auf der Homepage des Landes kundgemacht.
Zum Download
Tempo 100
Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2007 im Auftrag des Landes Oberösterreich ein Programm über die vorsorgliche Verringerung von Luftschadstoffen an der A1 erstellt. Aufgrund dieses Programms wird seit 2008 auf einem Streckenabschnitt der A1 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h angeordnet, sobald die Stickstoffdioxidbelastung einen Schwellenwert übersteigt. Jährlich ist die Wirksamkeit der Maßnahme zu evaluieren. Dazu werden externe Expertinnen und Experten herangezogen.
Zum Herunterladen
- Programm nach § 9a IG-L für die vorsorgliche Verringerung von Luftschadstoffen an der A1 .
- Tempo 100 - Verordnung .
- Evaluierungsberichte des flexiblen Tempolimits auf der A1 Westautobahn.
- Tempo-100-Ausnahme für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie .
- LKW-Fahrverbot für alte LKW.
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Fragen zu Tempo 100.
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu Tempo 100 auf der A1.
Feinstaub
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Text der Verordnung über emissionsmindernde Maßnahmen für die Stadtgebiete Linz und Steyregg
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Diese Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich (LGBl. Nr. 115-2003 i.d.F. LGBl. Nr.111-2005) verpflichtet die Voestalpine zur Reduktion ihrer Staub- und PM10-Emissionen bis zum Oktober 2007
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Feinstaub-Maßnahmenpaket des Landes Oberösterreich 2005
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Das Feinstaub-Maßnahmenpaket umfasste 30 Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen.