Raumbezug
Vor allem die niederen Lagen der Raumeinheit „Sauwald“
Ausgangslage/Zielbegründung
Die Raumeinheit Sauwald besteht aus einem Mosaik von miteinander verzahnten forst- und landwirtschaftlichen Nutzflächen über sanften Geländeformen mit kleineren Hügeln und Senken sowie zahlreichen größeren und kleineren Bacheinschnitten, aus bäuerlich geprägten Dörfern, Weilern und Einzelgehöften sowie örtlich entwickelten kleineren Gewerbegebieten, die sich innerhalb oder im Nahbereich der Hauptgemeinden angesiedelt haben. Zusätzlich ist der Sauwald infrastrukturell als schlecht erschlossen zu bezeichnen, was insbesondere durch die weitgehend fehlenden überregionalen Verkehrsachsen verdeutlicht wird. Diese Kennzeichen der Region unterstreichen den ländlichen Charakter und stellen zugleich eine wichtige, erhaltenswerte Eigenart des Sauwaldes dar.
In den niederen Lagen des Sauwaldes tritt die forstliche Nutzung zurück und die Landwirtschaft tritt besonders in Form der Grünlandnutzung in Erscheinung. Zusätzlich verstärken Gliederungselemente wie Gehölzgruppen oder Bachgehölze dieses von dem Offenlandschaftscharakter geprägte harmonische Landschaftsbild. Der Pflegeverzicht und das Aufforsten besonders von Grenzertragsflächen haben nicht nur zu einem gravierenden Biotopverlust, sondern auch zu einer stetigen Zunahme des Waldes geführt. Das Ergebnis ist heute das Zuwachsen der Landschaft, wie es in der vorliegenden Raumeinheit an vielen Stellen zu beobachten ist. Im Nahbereich zu vorhandenen Wohnanlagen führen Forste auch zu einer verminderten Lebensqualität (Beschattung, Windbruch).
Gefährdung
Entwässerungsmaßnahmen, Gewässerregulierungen, Geländegestaltungsmaßnahmen und Grundzusammenlegungen
Weiteres Aufforsten besonders von Grenzertragsflächen unter häufiger Verwendung der standortfremden Fichte
Zunahme von Christbaumkulturen und Energiewäldern
Zersiedelung noch stark traditionell bäuerlich geprägter Kulturlandschaften
Errichtung nicht landschaftsgerechter Bebauungen
Wege zum Ziel
Vermeidung von Zersiedelung durch Ausweisung von maximalen Baulandgrenzen im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Raumplanung
Bei Errichtung unvermeidlicher An- oder Neubauten in bäuerlich geprägten Bereichen Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise, unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude. Entsprechende Einflussnahme in den Naturschutzverfahren.
Weiters siehe Unterziele