Sicherung eines hohen Anteils an raumtypischen, baulichen Kulturlandschaftselementen (Gattersäulen, Bildstöcke, Marterl, Kapellen, Heustadel, historische Gehöfte)

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit „Sauwald“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Kulturlandschaftselemente sind ein wichtiger Bestandteil der Region, sie weisen vielfach auf eine besondere örtliche Geschichte hin und sind somit stumme Zeugen der Vergangenheit (Kulturgüter), deren Erhaltung aus kulturhistorischer Sicht ein oberstes Gebot darstellt. Sie stellen zudem oft prägende Merkmale in der Landschaft dar. Zusätzlich können sich z.B. an Bildstöcken oder Heustadeln artenreiche Flechtengemeinschaften etablieren. Kapellen, Heustadeln und historische Gehöfte stellen darüber hinaus Lebensräume für Fledermäuse und Gebäudebrüter dar.

 

Gefährdung

Besonders durch den Strukturwandel im Bereich der Landwirtschaft und die daraus resultierende Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in die Ballungszentren kommt es zu einem immer größer werdenden Verlust an alten Heustadeln oder auch ganzen Gehöften. Der Verfall alter Bauernhöfe und ihrer Peripherie ist heute besonders in den ertragsschwachen Teilen des Sauwaldes eine zu beobachtende Erscheinung. Dieser Trend wird sich bei Ausbleiben von Gegenmaßnahmen fortsetzen und so zu weiteren Verlusten von Kulturgütern führen.
Erschwerend wirkt die mangelnde Kenntnis der Bevölkerung bezüglich der örtlich vorhandenen Kulturlandschaftselemente wie Gattersäulen, die heute aus dem Gedächtnis der Landbevölkerung häufig verschwunden sind, sodass ein etwaiger Schutz noch erschwert wird.
Auch die in Teilen des Sauwaldes noch immer mögliche Flurneuordnung könnte zu weiteren Einbußen von derartigen Bestandteilen der Raumeinheit führen.

 

Wege zum Ziel

Aufklärung der ansässigen Bevölkerung bezüglich vorhandener Typen von Kulturlandschaftselementen (Interesse wecken!)
Zusammenarbeit  mit der örtlichen Bevölkerung beziehungsweise mit in der Raumeinheit tätigen Kulturvereinigungen oder Einzelexperten bei der Inventarisierung der Kulturgüter
Berücksichtigung der vorhandenen Grundlagendaten bei der Erstellung von regionalen und örtlichen Entwicklungskonzepten
Durchführung einer auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmten Flurneuordnung unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung von regionstypischen, das Landschaftsbild prägenden Kulturgütern
Unterstützung von Initiativen zur Erhaltung beziehungsweise Instandsetzung historisch bedeutsamer Gehöfte

 

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