Am unmittelbarsten wird Raumordnung für den einzelnen Bürger und die einzelne Bürgerin auf Gemeindeebene spürbar. Den 438 Gemeinden Oberösterreichs kommt daher bei der Gestaltung eines nachhaltigen und wirtschaftlich erfolgreichen Lebensraumes eine sehr wichtige Rolle zu. Das nicht zuletzt deshalb, weil raumbedeutsame Entscheidungen, die die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich treffen, letztlich auch große Auswirkungen auf die Standortqualität des gesamten Bundeslandes haben. Die örtliche Raumordnung ist eine Aufgabe der Gemeinden. Planungsbehörde ist der Gemeinderat. Anregungen und Einwendungen der Bürger sind daher an diesen zu richten. Die Planungsinstrumente der Gemeinde sind Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsteil. Die lang- und mittelfristige Entwicklung der Gemeinde wird durch das örtliche Entwicklungskonzept (OEK) vorgezeichnet, der Flächenwidmungsteil legt den Nutzungsspielraum jeder einzelnen Parzelle fest. Über Bebauungspläne wird die Erschließung des Baulandes und dessen Ausnutzungsgrad mit verschiedenen Bebauungsformen bestimmt. Alle diese Pläne liegen in Verordnungsform bei den Plan erstellenden Gemeinden auf.
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