Mit der Novelle des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2021 wurden auch Maßnahmen zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen gemäß Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz festgelegt.
Bei mehr als 300 gleichzeitig anwesenden Personen gilt:
Getränke müssen in Mehrweggebinden bezogen werden sowie Getränke und Speisen in bzw. mit Mehrwegbechern, -geschirr und -besteck ausgegeben werden. Nur in begründeten Fällen sind Abweichungen möglich.
Ab dem Schwellenwert von 2.500 Personen ist ergänzend ein Abfallkonzept für Veranstaltungen zu erstellen.