- Sicherung und Entwicklung des Donauauen-Grünzuges.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Auwaldbestände.
- Sicherung und Entwicklung aquatischer und semiaquatischer Lebensräume der Au (Augewässer i.w.S.).
- Sicherung und Entwicklung ungestörter Fließgewässerbereiche für Schotterbrüter.
- Zulassen von Bibervorkommen mit weitgehend ungestörter Entwicklungsdynamik unter Berücksichtigung ökologischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
- Nutzung des Potenzials von Schottergruben zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Verbesserung der gewässerökologischen Situation der Donau.
- Erhaltung des fließgewässergeprägten Reliefs in der tieferen Austufe und Nutzung des hohen Standortpotenziales in diesen Gräben.
- Sicherung und Entwicklung der Bachläufe und Saumgänge.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an naturnahen Kulturlandschaftselementen in den nördlichen Teilen der Untereinheit „Austufe“.