Das Oö. Jagdgesetz 2024 regelt insbesondere den Inhalt des Jagdrechts und seine Ausübung, die Jagdgebiete und ihre Feststellung, die jagdlichen Legitimationen (Jagdkarte, Jagdgastkarte und Jagderlaubnisschein), die Vermeidung und Abgeltung von Jagd- und Wildschäden sowie die Interessenvertretung der Jägerschaft.
Die Jagdausübung verpflichtet auch zum Jagdschutz und zur Einhaltung bestimmter Jagdregeln. Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes und die Verpflichtung, auf eine Ausübung der Jagd nach den Regeln der Weidgerechtigkeit und nach den Bestimmungen dieses Landesgesetzes hinzuwirken. Die gesetzlichen Jagdregeln legen unter anderem die Einhaltung der Schonzeiten der jagdbaren Tiere, das Ruhen der Jagd, die Beschränkung der Verwendung von Fallen und näher angeführte sachliche und örtliche Verbote (Jagd zur Nachtzeit, Verwendung von Sprengstoff, ...) fest. Der Abschuss von Schalenwild (mit Ausnahme des Schwarzwildes), ist grundsätzlich nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplans zulässig (für Rotwild in Wechselgebieten gibt es eine Ausnahme im § 45 Abs. 2 Oö. Jagdgesetz 2024).