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Sicherung und Entwicklung des regionstypischen, land- und forstwirtschaftlich geprägten Landschaftscharakters.
- Erhaltung eines möglichst unzerschnittenen Charakters der Landschaft und der Wald- und Kulturland-Lebensräume.
- Sicherung und Entwicklung kleinteiliger Nutzungsmuster im Kulturland sowie einer hohen Randliniendichte.
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Waldränder und einer hohen Waldrandlinienlänge.
- Sicherung der raumtypischen Siedlungsstruktur.
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Sicherung und Entwicklung gebietstypischer und naturnaher Waldbestände.
- Sicherung und Entwicklung natürlicher Buchen-Tannen-Fichtenmischwälder.
- Sicherung und Entwicklung von kleinräumig vorkommenden Edellaub- und Eichenmischwäldern.
- Schutz und Entwicklung der Moor- und Anmoorstandorte im Wald.
- Exemplarische Sicherung sekundärer föhrenreicher Wälder.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Alt- und Totholzanteils.
- Erhaltung und Entwicklung von Mährainen und mageren Wegböschungen.
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Sicherung und Entwicklung eines breiten Spektrums an Flurgehölz- beziehungsweise Heckentypen.
- Sicherung und Entwicklung von landschaftsprägenden Einzelbäumen, Alleen und Baumzeilen.
- Sicherung und Entwicklung von Ufergehölzen im Kulturland.
- Sicherung und Entwicklung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen.
- Sicherung und Entwicklung von halboffenen, mageren, dornbusch- oder wacholderausgestatteten Rainen und Hecken (Saumgesellschaften).
- Sicherung und Entwicklung von naturnahen Feldgehölzen und Baumhecken.
- Erhaltung des nährstoffarmen und weitgehend gehölzarmen Charakters von steingeprägten Landschaftselementen, Lichthalten von Steinbüheln.
- Entwicklung unvermeidlicher Neuaufforstungen zu raumtypischen Waldflächen.
- Erhaltung und Entwicklung eines hohen Anteils unbefestigter bzw. schwach befestigter Feld- und Wiesenwege.
- Sicherung der letzten artenreichen Feucht-, Moor- und Magerwiesen sowie Magerweiden.
- Sicherung und Entwicklung von bunten Fettwiesen.
- Sicherung von – auch kleinsten – Feuchtstellen im teils intensiv genutzten Grünland und in Äckern.
- Entwicklung strukturreicher Weidelebensräume.
- Sicherung eines hohen Flächenanteiles an extensiv betriebenem Ackerbau.
- Sicherung und Entwicklung eines Anteils an Brachflächen und Entwicklung temporärer Nutzungsstilllegungen.
- Naturnahe Gestaltung und Pflege von Gärten und öffentlichen Grünflächen.
- Sicherung und Entwicklung des Nistangebotes für Gebäudebrüter und Fledermäuse.
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Sicherung und Entwicklung eines guten ökologischen Zustandes aller Fließgewässer.
- Sicherung und Entwicklung des Fließgewässerkontinuums.
- Entwicklung einer möglichst naturnahen Abflussdynamik.
- Sicherung und Entwicklung ungestörter Bachauen – Zulassen von Wildnis.
- Sicherung oder gegebenenfalls Entwicklung der Wasserqualität aller in der Raumeinheit vorhandenen Gewässer.
- Sicherung von Quellen als natürliche oder naturnahe Lebensräume.
- Sicherung und Entwicklung einer ökologisch orientierten fischereilichen Bewirtschaftung.
- Sicherung und Entwicklung eines hohen Anteils an sekundären, temporären Kleinstgewässern (Wegpfützen, Tümpel).
- Sicherung und Entwicklung von unbewirtschafteten Stillgewässern.
- Naturnahe Gestaltung und extensive Nutzung von Fischteichen und ihrer unmittelbaren Umgebung.
- Schutz und Entwicklung der Perlmuschelbestände.
- Sicherung und Entwicklung der heimischen Flusskrebsbestände.
- Sicherung und Entwicklung von Wiesenbrütergebieten.
- Entwicklung von Lebensräumen des Raubwürgers.
- Steigerung der Akzeptanz für bestimmte Tierarten (Großsäuger, Biber, Fischfresser, Greifvögel, Kolkrabe) und Schonung naturschutzrelevanter jagdbarer Arten.
- Sicherung natürlicher Fels- und Block-Formationen.
- Nutzung des Potenzials von Steinbrüchen zur Entwicklung naturnaher Lebensräume.
- Konzentration der Siedlungsentwicklung auf vorhandene Zentren, Erweiterungen im direkten Anschluss an bestehende Zentren.
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung von Mager- und Trockenwiesen entlang von Verkehrswegen sowie in Gewerbegebieten.