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Begriffe zum Thema Wohnen.
Auf dieser Seite finden Sie Erläuterungen zu Begriffen rund um das Thema Wohnen. Sie erfahren beispielsweise was "Förderbare Personen" bedeutet oder was zum Haushaltseinkommen zählt.
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Rechtliche Grundlagen.
Hier finden Sie das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und die Verordnungen als rechtliche Grundlage.
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Datenschutz.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Abwicklung der Förderung.
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Wohnbeihilfe.
Die Wohnbeihilfe (gemäß § 23-25 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993) ist keine Leistung der Sozialhilfe, sondern ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung und dient der Minderung des Wohnungsaufwandes. Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.
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Förderaktion 2024/2025 mit 1,5 % p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre - Oö. Eigenheim-Förderung.
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäuser oder Doppelhäuser mit höchstens 2 Wohnungen sowie der Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims durch die Gewährung von Zinsenzuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft.
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Eigenheim / Zweite Wohnung.
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von monatlichen Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschusses.
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Reihenhäuser / Doppelhäuser.
Gefördert wird die Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern durch die Gewährung von monatlichen Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschusses.
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Reihenhäuser / Doppelhäuser in Mietkauf.
Gefördert wird der Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern in Mietkauf durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Radon – Vorsorge und Sanierung.
Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 500 Becquerel pro Kubikmeter.
Info: Geförderte Wohnungen und Wohnhäuser dürfen nur an förderbare Personen überlassen werden, wobei die Voraussetzungen des § 6 Abs. 9 Oö. WFG 1993 durch den Besitz des Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EU" als erfüllt gelten.
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Eigentumswohnungen.
Gefördert wird die Errichtung von Eigentumswohnungen durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019).
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Mietwohnungen für junge Menschen.
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen für junge Menschen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2019).
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Miet(kauf)wohnungen / Altersgerechte Wohnungen.
Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und altersgerechten Wohnungen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019).
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Reihenhäuser / Doppelhäuser in Mietkauf.
Gefördert wird der Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern in Mietkauf durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Wohnheime.
Gefördert wird die Errichtung von Wohnheimen durch Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019).
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Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims mit höchstens 3 Wohnungen .
Gefördert wird der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.
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Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen .
Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.
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Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen.
Gefördert wird die Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhtem Pflegebedarf.
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Radon – Vorsorge und Sanierung.
Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 500 Becquerel pro Kubikmeter.
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Abbruch und anschließender Neubau von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen.
Gefördert wird der Neubau eines Wohnhauses mit mehr als 3 Wohnungen nach gänzlichem Abriss eines Gebäudes (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Nachträglicher Lifteinbau bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen oder Wohnheimen.
Gefördert wird die nachträgliche Errichtung eines Liftes bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020)
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Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen.
Gefördert werden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Sanierung von Wohnheimen.
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Wohnheimen, wie Alten- und Pflegheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, Schüler-Lehrlings- und Studentenheimen (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.
Gefördert wird der Austausch von Fenstern und / oder von Wohnungseingangstüren bei Miet- und Eigentumswohnungen, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhten Pflegeaufwands in Miet- und Eigentumswohnungen.
Gefördert werden Maßnahmen in Miet- und Eigentumswohnungen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands erforderlich sind (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Interreg-Programme (EFRE).
Die Europäische Union unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten durch die INTERREG-Programme. Auf Basis der drei verschiedenen geographischen Ausrichtungen der INTERREG-Programme ergeben sich zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten für oberösterreichische Projektträger.
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Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Raum- und Regionsentwicklung .
Mit der Förderung soll die interkommunale Zusammenarbeit in den Bereichen der Raum- und Regionsentwicklung unterstützt werden. Gefördert werden zum einen interkommunale Raumentwicklungsstrategien und zum anderen innovative interkommunale Pilotprojekte.
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Förderung aus Mitteln der Dorf- und Stadtentwicklung.
Das Land OÖ fördert im Rahmen des Programms Dorf- und Stadtentwicklung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Planungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen, die eine geordnete Entwicklung zum Ziel haben und die Attraktivität der Orte erhöhen sollen.
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Förderung Konzeptentwicklung.
Gemeinden und Städte sollen dabei unterstützt werden, leerstehende Gebäude und Brachflächen, die für die Entwicklung der Gemeinden und Städte besonders wichtig sind, wieder einer möglichst nachhaltigen Nutzung zuzuführen.
Das Land OÖ fördert hierfür interkommunale Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung eines Konzepts zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. -
Digitaler Objektzwilling.
Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen dieser Richtlinie die Erstellung von digitalen Objektzwillingen.
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Förderung investive Maßnahmen.
Das Land OÖ fördert investive Umsetzungsmaßnahmen auf Basis ausgearbeiteter Konzepte zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen.
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Einbau einer Alarmanlage.
Förderung für den Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung.
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Errichtung oder Sanierung / Erweiterung eines Spielplatzes.
Gefördert wird die nachträgliche erstmalige Errichtung bzw. Sanierung und Erweiterung von Kinder- und Jugendspielplätzen.
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Wohnumfeldförderung.
Gefördert wird unter anderem die nachträgliche erstmalige Errichtung von Bewohner-Tiefgaragenplätzen sowie Kinder- und Jugendspielplätzen.
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Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung.
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Wohn- und Schlafräumen, oder die Errichtung einer Lärmschutzwand in Eigenregie.
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Schüler- und Lehrlingsheime.
Träger von Schüler- und Lehrlingsheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler- und Lehrlingsheimen beantragen.
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Studentenheime.
Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.
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Kauf, Übergabe, Schenkung eines geförderten Eigenheims bzw. Reihenhauses.
Juristischen Personen sowie natürliche Personen, die förderungswürdig sind, können ein gefördertes Eigenheim bzw. Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung des Landes Oberösterreich übernehmen.
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Kauf, Übergabe, Schenkung einer geförderten Wohnung bzw. eines Reihenhauses.
Natürliche Personen, die förderungswürdig sind, können eine geförderte Wohnung bzw. Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung des Landes Oberösterreich übernehmen.
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Vorzeitige Rückzahlung eines Landesdarlehens.
Ein Landesdarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurück bezahlt werden. Auch Teiltilgungen sind möglich.
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Förderaktion 2024/2025 mit 1,5 % p.a. Fixverzinsung für 20 Jahre - Oö. Eigenheim-Förderung.
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäuser oder Doppelhäuser mit höchstens 2 Wohnungen sowie der Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims durch die Gewährung von Zinsenzuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft.
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Wohnbeihilfe.
Die Wohnbeihilfe (gemäß § 23-25 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993) ist keine Leistung der Sozialhilfe, sondern ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung und dient der Minderung des Wohnungsaufwandes. Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.
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Förderungsnachweis/Endabrechnung (SGD Wo/E-43).
Der Bauträger hat längstens ein Jahr nach Bezug der geförderten Wohnanlage den Förderungsnachweis (Endabrechnung) der Abteilung Wohnbauförderung vorzulegen.
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Baufortschrittsmeldung (SGD-Wo/E-40).
Vom Bauträger sind laufend Baufortschrittsmeldungen über den Bautenstand der geförderten Wohnanlagen beginnend mit dem Zeitpunkt des Baubeginns bis zur Wohnungsübergabe zu erstatten.
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Förderung aus Mitteln der Dorf- und Stadtentwicklung.
Das Land OÖ fördert im Rahmen des Programms Dorf- und Stadtentwicklung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Planungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen, die eine geordnete Entwicklung zum Ziel haben und die Attraktivität der Orte erhöhen sollen.
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Interreg-Programme (EFRE).
Die Europäische Union unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten durch die INTERREG-Programme. Auf Basis der drei verschiedenen geographischen Ausrichtungen der INTERREG-Programme ergeben sich zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten für oberösterreichische Projektträger.
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Förderung investive Maßnahmen.
Das Land OÖ fördert investive Umsetzungsmaßnahmen auf Basis ausgearbeiteter Konzepte zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen.
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Digitaler Objektzwilling.
Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen dieser Richtlinie die Erstellung von digitalen Objektzwillingen.
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Vorzeitige Rückzahlung eines Landesdarlehens.
Ein Landesdarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurück bezahlt werden. Auch Teiltilgungen sind möglich.
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Begriffe zum Thema Wohnen.
Auf dieser Seite finden Sie Erläuterungen zu Begriffen rund um das Thema Wohnen. Sie erfahren beispielsweise was "Förderbare Personen" bedeutet oder was zum Haushaltseinkommen zählt.
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Studentenheime.
Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.
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Wohnumfeldförderung.
Gefördert wird unter anderem die nachträgliche erstmalige Errichtung von Bewohner-Tiefgaragenplätzen sowie Kinder- und Jugendspielplätzen.
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Errichtung oder Sanierung / Erweiterung eines Spielplatzes.
Gefördert wird die nachträgliche erstmalige Errichtung bzw. Sanierung und Erweiterung von Kinder- und Jugendspielplätzen.
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Oö. Katastrophenhilfsverordnung - Wohnbau 2013 - Häuser bis zu 3 Wohnungen.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug einer Hilfe aus dem Katastrophenfonds und dass der vom Hochwasser verursachte Schaden am Wohngebäude mindestens 15.000 Euro beträgt.
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Miet(kauf)wohnungen / Altersgerechte Wohnungen.
Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und altersgerechten Wohnungen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019).
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Mietwohnungen für junge Menschen.
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen für junge Menschen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2019).
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Radon – Vorsorge und Sanierung.
Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 500 Becquerel pro Kubikmeter.
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Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Wohnraumlüftung für Gebäude bis zu 3 Wohnungen.
Gefördert wird eine nachträglich eingebaute kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude bis zu drei Wohnungen. Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist erst nach drei Jahren ab Bezug möglich.
ACHTUNG: Eine Antragstellung ist nur bis zum 30. April 2017 möglich! -
Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung.
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Wohn- und Schlafräumen, oder die Errichtung einer Lärmschutzwand in Eigenregie.
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Schüler- und Lehrlingsheime.
Träger von Schüler- und Lehrlingsheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler- und Lehrlingsheimen beantragen.
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Einbau einer Alarmanlage.
Förderung für den Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung.
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Kauf, Übergabe, Schenkung einer geförderten Wohnung bzw. eines Reihenhauses.
Natürliche Personen, die förderungswürdig sind, können eine geförderte Wohnung bzw. Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung des Landes Oberösterreich übernehmen.
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Kauf, Übergabe, Schenkung eines geförderten Eigenheims bzw. Reihenhauses.
Juristischen Personen sowie natürliche Personen, die förderungswürdig sind, können ein gefördertes Eigenheim bzw. Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung des Landes Oberösterreich übernehmen.
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Rechtliche Grundlagen.
Hier finden Sie das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und die Verordnungen als rechtliche Grundlage.
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Wohnheime.
Gefördert wird die Errichtung von Wohnheimen durch Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019).
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Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims mit höchstens 3 Wohnungen .
Gefördert wird der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.
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Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen .
Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.
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Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen.
Gefördert wird die Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhtem Pflegebedarf.
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Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhten Pflegeaufwands in Miet- und Eigentumswohnungen.
Gefördert werden Maßnahmen in Miet- und Eigentumswohnungen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands erforderlich sind (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen.
Gefördert wird der Austausch von Fenstern und / oder von Wohnungseingangstüren bei Miet- und Eigentumswohnungen, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Abbruch und anschließender Neubau von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen.
Gefördert wird der Neubau eines Wohnhauses mit mehr als 3 Wohnungen nach gänzlichem Abriss eines Gebäudes (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen.
Gefördert werden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Nachträglicher Lifteinbau bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen oder Wohnheimen.
Gefördert wird die nachträgliche Errichtung eines Liftes bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020)
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Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Raum- und Regionsentwicklung .
Mit der Förderung soll die interkommunale Zusammenarbeit in den Bereichen der Raum- und Regionsentwicklung unterstützt werden. Gefördert werden zum einen interkommunale Raumentwicklungsstrategien und zum anderen innovative interkommunale Pilotprojekte.
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Sanierung von Wohnheimen.
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Wohnheimen, wie Alten- und Pflegheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, Schüler-Lehrlings- und Studentenheimen (gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020).
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Reihenhäuser / Doppelhäuser.
Gefördert wird die Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern durch die Gewährung von monatlichen Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschusses.
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Eigenheim / Zweite Wohnung.
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von monatlichen Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschusses.
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Reihenhäuser / Doppelhäuser in Mietkauf.
Gefördert wird der Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern in Mietkauf durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Eigentumswohnungen.
Gefördert wird die Errichtung von Eigentumswohnungen durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019).
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Förderung Konzeptentwicklung.
Gemeinden und Städte sollen dabei unterstützt werden, leerstehende Gebäude und Brachflächen, die für die Entwicklung der Gemeinden und Städte besonders wichtig sind, wieder einer möglichst nachhaltigen Nutzung zuzuführen.
Das Land OÖ fördert hierfür interkommunale Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung eines Konzepts zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen.